Masernschutzgesetz

Mit dem 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, eine höhere Durchimpfungsrate zu erzielen und so Kinder wirksam vor Masern zu schützen.


Kern der Regelung betrifft die Impfpflicht für Kinder und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Heimen oder Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge).


Das Gesetz sieht zudem eine Impfpflicht für Personal in Gesundheitseinrichtungen vor. Damit müssen auch Ärzte und die Beschäftigten in Arztpraxen und Krankenhäusern eine Immunität nachweisen.

 

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(Bildnachweis und Textquelle: Ärztekammer Sachsen-Anhalt, abgerufen am 20.08.2023,  https://www.aeksa.de/www/website/PublicNavigation/arzt/aktuelles/masernschutzgesetz/)



Bürger-Information der Stadt Halle zum Thema Masern-Schutz: infoblatt_masern.pdf


Weiteres Infomaterial zum Krankheitsbild finden Sie in mehreren Sprachen unter:


>>> https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/ und

>>> https://www.masernschutz.de/materialien/materialien-in-anderen-sprachen/


Ausführliche Informationen zum Thema Masern sind auf der Internetseite des Robert Koch Institutes aufgeführt unter:


>>> https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/M/Masern/Masern.html?cms_box=1&cms_current=Masern&cms_lv2=2394202




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