Beurlaubungen und Kur-Aufenthalte

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Beurlaubung von einzelnen Schülerinnen und Schülern nur in besonderen Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig ist. Anträge sind von Ihnen rechtzeitig bei der Klassenleitung mit entsprechender Begründung und ggfs. mit der Bescheinigung des Arbeitgebers einzureichen.


Mehrtägige Beurlaubungen müssen bei der Schulleitung beantragt werden.


Möchten Sie mit Ihrem Kind zur Kur fahren, reichen Sie bitte den Antrag mit der Kurbestätigung zeitig bei der Schulleitung ein. Der Antrag wird zur Genehmigung bzw. zur Entscheidung drei Wochen vor Kurbeginn der schulfachlichen Referentin bzw. dem schulfachlichen Referenten vorgelegt.




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